Urteil: Mithaftung bei erzwungener Vorfahrt
Ein Autofahrer, der
sich sein
Vorfahrtsrecht erzwingt, hat bei einem Unfall eine Mitschuld. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saabrücken in einem in der Zeitschrift
"OLG-Report" veröffentlichten Urteil.
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